Stufen des Lebens
Trauung
Seit der Einführung der Zivilehe durch Bismarck am 9. März 1874 wird eine Ehe in Deutschland auf dem Standesamt geschlossen. Das entspricht durchaus evangelischem Verständnis. Eine evangelische Trauung ist keine Eheschließung, sondern ein „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung“. Rechtlich entscheidend ist das Jawort auf dem Standesamt, denn die Ehe, so hat es Martin Luther formuliert, ist ein „weltlich Ding“.
Luther selbst hat am 13. Juni 1525 Katharina von Bora geheiratet; die Trauung vollzog Johannes Bugenhagen. Das öffentliche Hochzeitsfest folgte am 27. Juni 1525: Das Paar zog in feierlichem Zug vom Augustinerkloster durch die Collegienstraße zur Wittenberger Stadtkirche.
Andererseits bezeichnet Luther die Ehe aber durchaus als einen „Stand, vor Gott angenehm und gesegnet“. Deshalb ist es auch in der evangelischen Kirche üblich, einen Gottesdienst anlässlich der Eheschließung zu feiern. In diesem Gottesdienst legen die beiden Partner ihr Bekenntnis zueinander noch einmal ab – diesmal „vor Gott und der Gemeinde“. Und ihnen wird für ihre Ehe der Segen Gottes zugesprochen.
Bei einer Trauung hierzulande ist es üblich, dass der Pfarrer/die Pastorin das Paar an der Kirchentür erwartet und als Ehepaar (nicht Brautpaar!) willkommen heißt. Der in Hollywood-Filmen und bei britischen Hochzeiten übliche Brauch, dass der Brautvater seine Tochter zum Altar führt und dort dem Bräutigam „übergibt“, hat mit evangelischer Tradition nichts zu tun – er stammt aus einer Zeit, in der die Frau als Besitz des Vaters an den Ehemann übergeben wurde.
Wer sich kirchlich trauen lassen will, sollte möglichst rechtzeitig im Pfarramt einen Hochzeitstermin vereinbaren. Die Pastorin wird das Paar dann in zeitlicher Nähe zur geplanten Trauung zu einem Gespräch einladen. Dort werden die Einzelheiten besprochen, der Ablauf des Gottesdienstes, persönliche Wünsche und Vorstellungen können zur Sprache kommen.
