Stufen des Lebens

Bestattung

Denn ich bin gewiss, daß weder Tod noch Leben, weder Engel noch Mächte noch Gewalten, weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges, weder Hohes noch Tiefes noch eine andere Kreatur uns scheiden kann von der Liebe Gottes, die in Christus Jesus ist, unserm Herrn.

Brief des Paulus an die Römer 8,38-39

Den Tod muss immer ein Arzt bestätigen. In einem Krankenhaus geschieht dies automatisch. Beim Tod zu Hause muss ein niedergelassener Arzt verständigt werden.

Die Angehörigen beauftragen ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl mit der Abholung des Leichnams. Nach derzeitigem Thüringer Recht darf ein Verstorbener bis zu 48 Stunden nach Eintritt des Todes im Haus bleiben.

Es erweist sich oft als hilfreich, wenn sich die Angehörigen ausreichend Zeit nehmen, sich vom Verstorbenen zu verabschieden. In früheren Zeiten gab es dafür feste Bräuche: Man hielt die Uhren an, verhängte die Spiegel und öffnete die Fenster. Was auf den ersten Blick wie Aberglaube wirkt, hatte einen tieferen Sinn – es half den Hinterbliebenen, sich von dem Verstorbenen zu lösen und den Tod als Übergang zu begreifen.

Das Bestattungsunternehmen übernimmt die Versorgung des Verstorbenen – das Waschen und Ankleiden, die Auswahl von Sarg und Grabschmuck, die Aufgabe von Traueranzeigen und die Organisation der Trauerfeier.

Bestattungsformen

Für die Bestattung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

Erdbestattung: Der Sarg mit dem Verstorbenen wird nach einer Trauerfeier in Anwesenheit der Angehörigen der Erde übergeben.

Feuerbestattung: Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird zu dem Friedhof gebracht, wo sie bestattet wird. Wenn vor der Kremation keine Trauerfeier stattfand, können die Angehörigen diese bei der Urnenbestattung nachholen.

Aussegnung

Bevor der Verstorbene vom Bestattungsinstitut abgeholt wird, kann eine Aussegnungshandlung stattfinden. Die Familie versammelt sich um das Sterbebett. Ein Psalm wird gelesen. Der Pfarrer/die Pastorin spricht ein freies Gebet. Danach beten alle gemeinsam das Vaterunser. Anschließend wird ein Segen über dem Verstorbenen gesprochen.