Über uns

Finanzen

Kirchlicher Dienst ist unbezahlbar. Denn er soll Gott und den Menschen gleichermaßen dienen – ohne nach Nutzen und Kosten zu fragen. Auf der anderen Seite braucht die Kirche Geld. Ohne Geld können auch die Kirche und ihre Gemeinden nicht auskommen und ihre Arbeit gut machen. Hier ein kurzer Überblick über die Finanzen der Kirchgemeinde.

Einnahmen

Die Arbeit der Kirchgemeinde wird im Wesentlichen finanziert aus drei Quellen:

Kirchensteuer

Kirchensteuer zahlt, wer eine bezahlte Arbeit hat und Mitglied einer Kirche ist; sie beträgt 9% der Lohnsteuer. Kinder, Studenten und Lehrlinge sowie Rentner zahlen keine Kirchensteuer. Auch Arbeitslose sind davon befreit. Die Bundesagentur für Arbeit berechnet allerdings einen fiktiven Kirchensteueranteil bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes. Davon erhält die Kirche keinen Cent.

Die Steuer wird über das Bundesfinanzamt eingezogen, von dort an die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) weitergeleitet, die sie nach einem bestimmten Schlüssel zurück an die einzelnen Landeskirchen verteilt. Von der Kirchensteuer werden in unserer Gemeinde im Wesentlichen die Gehälter der Pfarrer/in und Mitarbeiter bezahlt. Dazu gibt es einen jährlichen Sachkostenzuschuss an die einzelnen Gemeinden.

Spenden

Spenden kommen der Kirchgemeinde auf verschiedene Weise zu: durch wöchentliche Kollekten in den Gottesdiensten, durch jährlich erbetenes Kirchgeld, durch kleinere und größere Einzelspenden, durch Sachspenden z.B. an Einrichtungsgegenständen. Ein weiterer Anteil der Spenden werden von Konzerten eingespielt, da für diese der Eintritt im Allgemeinen frei ist.

Zuschüsse

Darüber hinaus können projektbezogen kirchliche Zuschüsse beantragt werden (z.B. für Bauvorhaben oder Sondertilgung von Krediten).

Ausgaben

Zu finanzieren hat die Kirchgemeinde seelsorgerliche Aufgaben, Gemeindearbeit (z.B. Arbeit mit Konfirmanden), Verwaltung, Bewirtschaftung und Unterhaltung von Gebäuden und Grundstücken und nötige Baumaßnahmen. Die Pfarrerin/der Pfarrer ist Bedienstete/r der Landeskirche und wird auch von dort bezahlt.

Freiwilliger Gemeindebeitrag (Kirchgeld)

Wir bitten Sie, durch Ihren freiwilligen Gemeindebeitrag (Kirchgeld) das Leben Ihrer Kirchgemeinde und die notwendigen Arbeiten zu unterstützen. Das Geld wird ausschließlich für die Arbeit in unseren Gemeinden eingesetzt.

Die Höhe des Gemeindebeitrages (Kirchgeld) legen Sie bitte selbst fest. Die Empfehlung der Landeskirche lautet:

  • volljährige Schüler, Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder ähnlichen Leistungen sowie Gemeindeglieder ohne eigenes Einkommen: 1,25 Euro monatlich (15 Euro jährlich)
  • Gemeindeglieder, welche neben dem Gemeindebeitrag auch Kirchensteuer zahlen: 3,50 Euro monatlich (42 Euro jährlich)

Alle übrigen Gemeindeglieder entsprechend ihrem Einkommen gemäß folgender Tabelle:

monatl. Einkommenmonatl. Gemeindebeitragjährlich
bis 600 €3,00 €36,00 €
bis 700 €3,50 €42,00 €
bis 800 €4,00 €48,00 €
bis 900 €4,50 €54,00 €
bis 1000 €5,00 €60,00 €

Über 1000 € monatliches Einkommen: je weitere 100,00 € Einkommen zusätzlich 0,50 € monatlich bzw. 6,00 € jährlich.

Gern stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus. Wir bitten Sie, das Geld auf das Konto der Kirchgemeinde zu überweisen:

Kontoinhaber: KKV Meiningen
IBAN: DE78 8405 1010 1010 3347 90
BIC: HELADEF1ILK
Sparkasse Arnstadt-Ilmenau

Muster einer Überweisung für den Gemeindebeitrag mit IBAN, BIC und Verwendungszweck
Muster: So füllen Sie eine Überweisung für den Gemeindebeitrag aus.

Bitte geben Sie im Verwendungszweck unbedingt „Gemeindebeitrag“, Ihren Namen und Ihre Kirchgemeinde an.

Sie können den Betrag auch gern zu den Bürozeiten bar einzahlen. Die Sprechzeiten in Ichtershausen sind dienstags von 13.00 bis 18.00 Uhr.

Für Ihren bereits gezahlten Gemeindebeitrag danken wir sehr herzlich!

Ihr Pfarrer Mathias Hock
Telefon: 0160 / 8427302
E-Mail: mathias.hock@ekmd.de